Humanitas
"VIVAT, CRESCAT, FLOREAT UNIVERSITAS POPULARIS!"
Dass eine Volkshochschule eine Studentenverbindung haben soll, ist nicht zwingend notwendig; ebenso wenig wie an einer Mittel- oder Hochschule. Da aber im Zentrum neben der Aufgabe des lebenslangen Lernens auch die Förderung der Geselligkeit und der Zusammenhalt der Mitglieder steht, ist die Existenz eines Vereins in Form einer Studentenverbindung durchaus sinnvoll, bzw. erwünscht. In diesem Sinne begrüsst die Volkshochschule Frauenfeld die Gründung der wahrscheinlich ersten Volkshochschulverbindung.
„Dann gründen wir doch einfach eine Verbindung!“
Diese, anfänglich als nicht besonders ernstgemeinte „Bieridee“ im Juni 2020 in die Runde geworfen, fand erstaunlichen Anklang. Nach Aufhebung der Covid-bedingten Massnahmen kam Fahrt in das aussergewöhnliche Projekt. Am 10. Juni 2022 wurde der Verein und die Verbindung Humanitas gegründet. Die Statuten wurden von den zehn Gründungsmitglieder unterschrieben. Der Betrieb des Vereins ist statutarisch geregelt. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und mindestens drei weiteren Mitgliedern. Der Verein steht in administrativen Angelegenheiten unter der Leitung des Vorstands und in Fragen des verbindungsmässigen Betriebs unter der Leitung des Seniorenrats. Die Vereinsfarben der Humanitas „rot – weiss – rot“ nehmen Bezug auf die im Stadtwappen von Frauenfeld vorherrschenden Farben rot und weiss. Das Verbindungsband ist zudem auf beiden Seiten mit einem feinen goldfarbenen Faden umsäumt (Perkussion genannt), dies als Bezug zur goldenen Kette zwischen den beiden Wappenfiguren.
Die Verbindungsmitglieder treffen sich regelmässig zu geselligen Anlässen. Auch wenn der Stammbetrieb grundsätzlich locker ist, gelten dennoch bestimmte Regeln, an die sich die Anwesenden zu halten haben. So enthalten der „Farbencomment“ wie auch der „Biercomment“ Vorschriften für einen geordneten Stammbetrieb und das Tragen der "Farben" (Mütze und Farbenband). An den Stämmen und anderen Verbindungsanlässen der Humanitas führt der Senior den Vorsitz, der den Betrieb leitet und auch für die Einhaltung des Comments sorgt.
Mitglieder des Vereins und damit der Verbindung können natürliche Personen beiderlei Geschlechts werden, die gleichzeitig Mitglieder des Vereins „VHS Volkshochschule Frauenfeld“ sind. Mitglied ist, wer nach vorgängigem Durchlauf des „Anwärter-Statuts“ auf Antrag des Seniorenrats durch Beschluss des Mitgliederconvents und nach Bestehen der Taufe in den Kreis der Farbentragenden aufgenommen wurde.
Auskunft über die Studentenverbindung Humanitas erteilt gerne der Vorsitzende Senior:
Rolf Dünki, Obholzstrasse 21, Frauenfeld - Telefon 052 .
Gesuch um Erteilung des Anwärterstatus
Sie haben Interesse an einem Beitritt in die Studentenverbindung Humanitas Frauenfeld und ersuchen um Erteilung des Anwärterstatus. Von den unten stehenden Antragsbedingungen haben Sie Kenntnis genommen und erkläre sich damit einverstanden. Sie können Ihr Gesuch mittels des hier folgenden elektronischen Antragsformulars einreichen.
Gesuche können alternativ auch (in der unten ersichtlichen Form) an den Vorsitzenden Senior der Humanitas Frauenfeld, Rolf Dünki, Obholzstrasse 21, 8500 Frauenfeld, gerichtet werden: rolf.duenki@gmx.ch.
Antragsbedingungen
Mitglieder des Vereins und der Verbindung können natürliche Personen beiderlei Geschlechts werden, die gleichzeitig Mitglieder des Vereins "VHS Volkshochschule Frauenfeld" sind.
Mitglied wird, wer nach vorgängigem Durchlauf des Anwärterstatus auf Antrag des Seniorenrats durch Beschluss des Mitgliederconvents und nach Bestehen der Taufe in den Kreis der Farbentragenden aufgenommen wurde.
Über die Erteilung eines Anwärterstatus entscheidet der Seniorenrat.
Während der Dauer des Anwärterstatus besteht das Recht auf Teilnahme an den Verbindungsanlässen. Über eine allfällige Einschränkung oder Ausnahmen entscheidet der Seniorenrat. Es kann jederzeit und ohne weitere Verpflichtung auf eine Weiterführung des Anwärterstatus verzichtet werden.
Am Ende des Anwärterstatus, der in der Regel mindestens drei Monate dauert, kann das begründete Gesuch um Beitritt in den Verein und die Verbindung gestellt werden. Der Seniorenrat prüft das Gesuch und entscheidet frei über den Antrag an den Mitgliederconvent.